Contact

Kontakt

Advertiser Influencer

Terms & conditions

AGB

Nutzungsbedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen der ExoMatch.com

Präambel/Anwendungsbereich

ExoMatch.de ist ein Angebot der ExoMatch UG (haftungsbeschränkt), Chemnitzer Straße 11, 12621 Berlin, im nachfolgenden ExoMatch, ExoMatch.com oder „die Plattform“ genannt.

Für alle Teilnehmer (nachfolgend auch „Nutzer“ genannt), unabhängig vom Zweck der Teilnahme an der Plattform ExoMatch gelten die nachfolgend in Teil A wiedergegebenen Nutzungsbedingungen.

Für Personen, die über die Plattform Werbeaufträge vergeben möchten, (im Folgenden „Advertiser“ genannt) gelten ergänzend die Bedingungen in Teil B, die in ihrem Anwendungsbereich Teil A vorgehen.

Für Personen, die über die Plattform Werbeaufträge empfangen möchten, (im Folgenden „Influencer“ genannt) gelten ergänzend die Bedingungen in Teil C, die in ihrem Anwendungsbereich Teil A vorgehen.

Teil A. Regelungen für alle Nutzer

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Nutzer der Plattform ExoMatch. Nutzer sind dabei sowohl die natürlichen Personen, die sich bei ExoMatch registrieren, als auch juristische Personen oder andere Rechtsträger, die ggf. von den bei ExoMatch registrierten Personen vertreten werden, gleich auf welcher Rechtsbasis dies erfolgt (z.B. Organstellung einer juristischen Person oder rechtsgeschäftliche Vollmacht).

1. Portalzugang und Registrierung

Das ExoMatch-Portal steht nur einem eingeschränkten Nutzerkreis zur Verfügung. Um mittels eines eigenen Nutzerprofils Zugang zum Portal und damit verbundenen Funktionen zu erhalten, muss sich der Nutzer vorab registrieren. Dazu sind die Registrierung eines Benutzernamens und eines Passworts sowie die Angabe der persönlichen E-Mail-Adresse, der Anrede, des Namens und des Vornamens sowie –soweit vorhanden – des Unternehmens für das der Nutzer tätig wird erforderlich. Diese einmalige und kostenlose Registrierung ermöglicht dem Nutzer, ein eigenes ExoMatch-Profil (Nutzerprofil) zu erstellen und darunter die bezeichneten Funktionen zu verwenden. ExoMatch bietet zwei verschiedene Profiltypen an:

  • Advertiser können Gewerbetreibende, Freiberufler, Unternehmen, Verbände, Vereine und öffentliche Einrichtungen sein, die Internetwerbung mit Hilfe von Nutzerprofilen in sozialen Netzwerken betreiben möchten. Die Registrierung von Verbrauchern, also natürlichen Personen, die rein privat handeln und nicht eigene oder in Vertretung fremde wirtschaftliche Zwecke verfolgen, ist untersagt.
  • Influencer sind Personen, die im Internet auf social media Plattformen (z.B. Facebook, Twitter, Instagram) publizieren und bereit sind, Werbemaßnahmen umzusetzen, die durch die Advertiser beauftragt werden. Influencer müssen nach den Vorschriften der jeweils auf sie anwendbaren Jurisdiktion in der Lage sein, mit ExoMatch oder den Advertisern auf Rechnungsbasis abzurechnen. In Deutschland bedeutet dies, dass Influencer eine selbständige Tätigkeit in Bezug auf ihre Teilnahme an ExoMatch ausüben müssen.

Jeder Nutzer verpflichtet sich, wahrheitsgemäße Angaben zu machen, die eine ggf. notwendige Kontaktaufnahme und die korrekte Abrechnung mit ihm ermöglichen.

Um die Funktionen von ExoMatch zu nutzen, müssen sich registrierte Nutzer vorher mit ihrem Benutzernamen und ihrem Passwort anmelden.

Registrierte Nutzer dürfen Dritten keinen Zugang zu Ihrem Profil gewähren und müssen alle Passwörter und Zugangsinformationen vertraulich behandeln. Nutzt ein Dritter das Profil eines Nutzers für eine rechtswidrige Tat, so hat der Nutzer den Schaden zu ersetzen, sofern er die Nutzung schuldhaft ermöglicht hat. Ferner hat er ExoMatch die notwendigen Informationen für die Geltendmachung von Schadenersatz beim Verursacher direkt zu übermitteln, soweit ihm dieser bekannt ist oder durch ihn identifizierbar ist oder er zur Identifikation beitragen kann.

Eingabefehler bei der Registrierung können während des Eingabeprozesses durch Nutzung der entsprechenden Funktionen in der Browsersoftware des Nutzers korrigiert werden. Nach der erfolgten Registrierung ist eine Veränderung der Nutzerdaten im Profil des Nutzers möglich.

Ein Anspruch auf Registrierung bei ExoMatch besteht nicht. ExoMatch behält sich vor, die Registrierung von Nutzern abzulehnen oder Nutzeraccounts zu sperren. ExoMatch behält sich außerdem vor, den Dienst jederzeit einzustellen oder wesentlich zu verändern.

2. Pflichten der Nutzer

Jeder Nutzer des ExoMatch-Portals trägt die Verantwortung für Inhalte, die von ihm innerhalb des Portals oder in Verbindung mit einem Werbeauftrag außerhalb des Portals veröffentlicht werden. Dies gilt insbesondere für vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen geltende gesetzliche Vorschriften.

ExoMatch behält sich das Recht vor, Nutzeraccounts auch ohne vorherige Ankündigung vorübergehend zu sperren oder vollständig zu schließen, wenn deren Inhaber gegen die nachfolgenden Regelungen/Pflichten verstoßen.

Hierzu zählen:
  • der Schutz der Privatsphäre, Schutz des geistigen Eigentums, des Presserechts, des Patentrechts, des Urheberrechtes, des Markenschutzrechts sowie des Rechts am eigenen Bild;
  • geltende gesetzliche Vorschriften zur Vermeidung von Betrug;
  • die Regeln der öffentlichen Ordnung;
  • das Verbot der Verbreitung pornografischer oder jugendgefährdender Inhalte;
  • die Vorschriften des Jugendschutzes;
Verboten ist auf ExoMatch ferner:
  • die Identitätstäuschung (z.B. durch Nachahmung einer anderen natürlichen oder juristischen Person);
  • die wissentliche Verbreitung unwahrer Informationen, auch ohne die vorsätzliche Absicht, Dritte zu schädigen;
  • das Verbreiten von Inhalten (z.B. Beiträgen, Kommentaren, Bildern Sourcecode), zu denen der Nutzer rechtlich nicht befugt ist;
  • Beleidigungen, Belästigung oder persönliche Angriffe anderer Nutzer des ExoMatch- Portals, gleich welcher Art, und der Gebrauch einer aggressiven, oder vulgären Sprache bzw. gleichbedeutender Zeichen;
  • verleumderische Beiträge oder Kommentare;
  • den möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten, einschließlich der Funktionen eingebetteter Dienste dritter Werbepartner (wie z.B. Facebook® oder Google+®) missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming) zu nutzen;
  • Nachrichten oder Angebote zu verbreiten, die keinen Bezug zum Zweck der Plattform aufweisen;
  • das Einstellen/Veröffentlichen von Inhalten, Kommentaren oder Beiträgen, die der Vertraulichkeit unterliegen;
  • das Einstellen/Veröffentlichen von Inhalten, Kommentaren oder Beiträgen, die schadhaften Code (z.B. Viren, Trojaner, CrossSiteScripts o.ä.) enthalten;
  • der Versuch, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme und Internetdienste, die von ExoMatch betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von ExoMatch unbefugt einzudringen („hacking“);
  • Werbung für oder Informationen über gesetzeswidrige Aktivitäten;
  • das Anbieten von Waren, Gütern oder Dienstleistungen, die ungesetzlich sind oder für die der registrierte Nutzer nicht im Besitz sämtlicher erforderlichen Rechte ist, die ein Anbieten und Verkauf gestatten;
  • jede Verhaltensweise, die dem Ansehen und/oder dem Ruf von ExoMatch schaden kann.
Jeder ExoMatch-Nutzer verpflichtet sich:
  • ExoMatch unverzüglich über nicht zulässige Inhalte, gleich welcher Art, zu informieren, von denen er Kenntnis erhält;
  • keine URLs (Hyperlinks, E-Mail-Links usw.) in seine Inhalte (z.B. Beiträge und/oder Kommentare) einzufügen, die auf Inhalte verweisen, welche gegen die in Teil A, Ziff. 2 dieser Nutzungsbedingungen niedergelegten Grundsätze verstoßen;
  • vor der Versendung von Daten und Informationen diese auf Viren zu prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen;
  • ExoMatch von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf der Verletzung einer der vorstehenden Regeln oder einer anderweitigen rechtswidrigen Verwendung des Dienstes durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung des Dienstes verbunden sind. Erkennt der Nutzer oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von ExoMatch.

3. Keine Betriebsgarantie

Der Nutzer hat keinen Anspruch auf die Verfügbarkeit der Plattform von ExoMatch zu einem bestimmten Zeitpunkt. ExoMatch behält sich vor, die Plattform zu Wartungszwecken, zum Zwecke der Überarbeitung, zur Gefahrenabwehr oder aus betrieblichen Gründen zweitweise abzuschalten oder den Zugang zur Plattform einzuschränken. Soweit nicht durch unvorhersehbare Ereignisse ausgelöst, wird ExoMatch Wartungsintervalle angemessen ankündigen.

4. Änderungsvorbehalt

ExoMatch behält sich das Recht vor, den Zugang zum Portal und den damit verbundenen Diensten, Rubriken, Angeboten, Waren und Produkten jederzeit teilweise oder ganz mit oder ohne vorherige Ankündigung kurzzeitig, zeitweise oder dauerhaft zu ändern oder auszusetzen. Die Nutzer erklären sich damit einverstanden, dass ExoMatch weder ihnen noch Dritten gegenüber eine Haftung für die Änderung, Beendigung oder Unterbrechung der Bereitstellung der Verfügbarkeit des Portals und den damit verbundenen Diensten, Rubriken, Angeboten, Waren und Produkten übernimmt.

5. Geltendes Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Nutzer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand am Sitz von ExoMatch.

Vertragssprache ist deutsch. ExoMatch hat sich keinen freiwilligen Verhaltenskodizes unterworfen.

Der Vertragstext wird im System von ExoMatch gespeichert, ist aber für den Nutzer nicht abrufbar.

6. Rechte Dritter

ExoMatch legt außerordentlichen Wert darauf, die Rechte Dritter nicht zu verletzen. Sollte ein Nutzer den Eindruck haben, dass seine Rechte verletzt oder in irgendeiner Weise durch diese Internetpräsenz beeinträchtigt worden sind, so wendet er sich bitte direkt an ExoMatch. ExoMatch wird die Angelegenheit schnellstmöglich prüfen und die notwendigen Maßnahmen treffen.

Teil B. Regelungen für Advertiser (Werbepartner)

1. Advertiser

Advertiser können Gewerbetreibende, Freiberufler, Unternehmen, Verbände, Vereine und öffentliche Einrichtungen sein, die Internetwerbungwerbung mit Hilfe von Nutzerprofilen in sozialen Netzwerken betreiben möchten. Die Registrierung von Verbrauchern, also natürliche Personen, die rein privat handeln und nicht eigene oder in Vertretung fremde wirtschaftliche Zwecke verfolgen, ist untersagt.

2. Einzelaufträge

Advertiser erhalten die Möglichkeit, bei ExoMatch Werbekampagnen zu beauftragen, die von bei ExoMatch registrierten Influencern (Definition „Influencer“ siehe Teil C) umgesetzt werden.

Gegenstand des Vertrages zwischen Advertiser und ExoMatch ist die Schaltung von Werbung durch einen oder mehrere Influencer.

Der Advertiser kann gewünschte Werbung über das System von ExoMatch platzieren. Die jeweils gewünschte Kampagne mit Vergütungsmodell ist dazu mit genauer Beschreibung und zusätzlichen Materialien soweit erforderlich (Fotos, Videos etc.) im System von ExoMatch zu hinterlegen.

ExoMatch bietet seine Leistungen ausschließlich gegen Vorkasse an.

ExoMatch wird die Kampagne dann registrierten Influencern mit passendem Nutzerprofil anbieten. ExoMatch kann nicht gewährleisten, dass sich in hinreichender Anzahl Influencer melden, die die Kampagne umsetzen. Werden nicht ausreichend Influencer gefunden, wird die Kampagne entsprechend verkleinert durchgeführt. Zuviel entrichtete Gebühren werden dem Advertiser erstattet.

3. Unzulässige Werbung

Es gelten die unter Teil A, Ziff. 2 niedergelegten Grundsätze für die zu schaltende Werbung. ExoMatch behält sich im Übrigen vor, Werbeaufträge auch ohne Begründung abzulehnen.

Unzulässig ist die Schaltung von Werbung, die geeignet ist, dem Ansehen von ExoMatch in der Öffentlichkeit zu schaden, auch wenn diese Werbung nicht gegen das Recht der Bundesrepublik Deutschland verstößt. Geeignet dem Ansehen von ExoMatch zu schaden ist insbesondere Werbung für politisch extremistische Parteien, Verbände, Vereinigungen, Weltanschauungen oder Produkte in denen sich eine solche Geisteshaltung manifestiert und Werbung, die von wesentlichen Teilen der Öffentlichkeit als sexistisch empfunden wird, sowie Gewaltverherrlichung, ferner das Bekenntnis zu religiösem Fundamentalismus oder die Verbreitung von Verschwörungstheorien.

Bei Verstoß gegen diese Grundsätze behält sich ExoMatch das Recht vor, auch bereits laufende Kampagnen zu beenden und Verträge darüber fristlos zu kündigen.

4. Haftung im Falle von Rechtsverstößen

ExoMatch haftet im Verhältnis zum Advertiser nur für eigenes Verschulden, nicht aber für das Verschulden des Influencers, es sei denn, es liegt insoweit ein eigenes (Auswahl-) Verschulden auf Seiten von ExoMatch vor.

Der Advertiser wird auf die Regelung in Teil C, Ziff. 3 d) hingewiesen, aus der sich ein Anspruch des Advertisers gegen den Influencer ergibt, sofern der Influencer schuldhaft durch rechtswidrige Gestaltung der Werbung einen Schaden beim Advertiser verursacht.

5. Rechtliche Anforderungen an die Inhalte des Advertisers

Die Darstellung des Werbepartners und seiner Produkte auf ExoMatch muss allen anwendbaren Rechtsvorschriften genügen. Es dürfen insbesondere keine Urheberrechte, Marken oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzt werden und kein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht bestehen.

Der Werbepartner verpflichtet sich, keine Inhalte zu verwenden, die schädliche oder unerwartete Funktionen enthalten. Als unerwartet gelten solche Funktionen, die weder dokumentiert, noch für einen gewöhnlichen Endnutzer der Inhalte aus diesen heraus sichtbar sind. Dazu gehören beispielsweise Funktionen, die ohne Freigabe des Benutzers Datenverbindungen zu externen Rechnern aufbauen, Daten übertragen oder Inhalte ausspähen.

Nr. I. 2, 3 und 5 dieser Nutzungsbedingungen gelten sinngemäß auch für die Inhalte der Werbepartner.

Wird ExoMatch durch Dritte für Inhalte des Werbepartners in Anspruch genommen, so ist der Werbepartner zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Besteht kein offensichtlicher Rechtsverstoß, insbesondere kein Verstoß gegen Straf- oder Ordnungswidrigkeitsrecht, so kann ExoMatch nach eigenem Ermessen Inhalte auf Bitte des Werbepartners rechtlich verteidigen, wenn der Werbepartner ExoMatch die dafür voraussichtlich erforderlichen Kosten vorstreckt.

6. Inhaltliche Anforderungen an die Inhalte des Advertiser

Vom Werbepartner eingestellte Kampagnen müssen ausreichend und verständlich beschrieben sein und in die jeweils auf sie passenden Kategorien einsortiert werden.

Vom Werbepartner eingestellte Kampagnen werden von ExoMatch vor Freischaltung in Bezug auf vorstehende Anforderungen geprüft. Mit dieser kursorischen Vorabprüfung ist keine Prüfung auf die rechtliche Zulässigkeit der Angebote verbunden. ExoMatch wird insbesondere keine Prüfung in Bezug auf die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Werbemaßnahmen durchführen und keine Prüfung durchführen, ob die Kampagne gegen Marken-, Urheber-, Patent-, Namens- oder sonstige Schutzrechte Dritter verstößt. ExoMatch behält sich in Fällen offensichtlicher Rechtsverletzungen das Recht auf Nichtveröffentlichung, Sperrung oder Löschung von Kampagnen vor.

Teil C. Regelungen für Influencer

1. Influencer

a) Influencer sind Personen, die im Internet auf social media Plattformen (z.B. Facebook, Twitter, Pinterest) publizieren und bereit sind, Werbemaßnahmen umzusetzen, die durch die Advertiser beauftragt werden. Influencer müssen nach den Vorschriften der jeweils auf sie anwendbaren Jurisdiktion in der Lage sein, mit ExoMatch und/oder den Advertisern auf Rechnungsbasis abzurechnen. In Deutschland bedeutet dies, dass Influencer eine selbständige Tätigkeit in Bezug auf ihre Teilnahme an ExoMatch ausüben müssen.

b) Influencer sind nicht verpflichtet, Angebote von ExoMatch anzunehmen. Sie sind in der Wahl von Arbeitsort und Arbeitszeit vollkommen frei.

c) ExoMatch kann keine Gewährleistung für eine bestimmte Zahl von Aufträgen oder Umsätzen je Influencer übernehmen.

2. Voraussetzungen und Pflichten für die Teilnahme als Influencer

a) Gegenstand des Vertrages zwischen Advertiser und ExoMatch ist die Schaltung von Werbung durch den Influencer.

b) Der Influencer wird selbständig tätig, er muss seine gewerberechtlichen und steuerlichen Belange selbst regeln. ExoMatch weist darauf hin, dass Influencer nach deutschem Recht verpflichtet sind, ein Gewerbe anzumelden und die Aufnahme ihrer Tätigkeit beim Finanzamt anzuzeigen, sofern nicht bisher schon eine vergleichbare selbständige Tätigkeit ausgeübt wird und angemeldet ist. ExoMatch weist ferner darauf hin, dass Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit der Influencer grundsätzlich der Umsatzsteuerpflicht unterliegen und Influencer entsprechend zur Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet sind. Influencer dürfen bisher in keinem Arbeitsverhältnis mit ExoMatch gestanden haben.

c) Influencer müssen regelmäßig in allen oder einigen der von ExoMatch unterstützten sozialen Netzwerke publizieren und dabei über eine Stammleserschaft verfügen, die es erlaubt, Werbebotschaften effektiv zu platzieren. ExoMatch behält sich vor, Influencer von der Teilnahme an ExoMatch auszuschließen, deren Publikationen geeignet sind, dem Ansehen von ExoMatch in der Öffentlichkeit zu schaden, auch wenn diese Publikationen nicht gegen das Recht der Bundesrepublik Deutschland verstoßen. Geeignet dem Ansehen von ExoMatch zu schaden ist insbesondere jede Werbung für politisch extremistische Parteien, Verbände, Vereinigungen, Weltanschauungen oder Produkte in denen sich eine solche Geisteshaltung manifestiert und Veröffentlichungen, die von wesentlichen Teilen der Öffentlichkeit als sexistisch empfunden werden, sowie Gewaltverherrlichung, das Bekenntnis zu religiösem Fundamentalismus oder die Verbreitung von Verschwörungstheorien.

d) Der Influencer verpflichtet sich, dass es sich bei seinen verbundenen Personen in den sozialen Netzwerken (z.B. „Freunde“ oder „gefällt mir“-Kontakte bei Facebook, „Follower“ bei Twitter usw.) um echte Personen handelt, die aus inhaltlichem Interesse in Kontakt mit dem Influencer stehen und die nicht durch den Influencer oder Dritte dafür bezahlt oder auf andere unlautere Weise (z.B. Täuschung, Drohung) dazu bestimmt worden sind.

e) Unzulässig ist die Teilnahme mit Nutzerkonten bei sozialen Netzwerken, bei denen sich die Nutzer zu einem erheblichen Anteil aus Personen in solchen Ländern zusammen setzen, in denen die Publikationssprache des Influencers regelmäßig nicht gesprochen wird (z.B. deutscher Facebook-Account mit überwiegend chinesischen „Likes“).

f) Sofern ExoMatch bekannt wird, dass der Influencer seine Kontakte in der vorbeschriebenen Weise manipuliert hat, erfolgt der Ausschluss des Influencers.

3. Umsetzung der Werbung

a) Kennzeichnend für die über ExoMatch beauftragte Werbung ist, dass der Influencer die Texte selbst verfasst und mit vom Advertiser vorgegebenen sonstigen Material (z.B. Fotos, Bilder, Videos etc.) garniert. Der Influencer ist in der Behandlung des Werbegegenstandes frei, allerdings verpflichtet, im Grundtenor positiv darüber zu berichten.

b) Der Influencer ist verpflichtet, die Werbung als solche angemessen zu kennzeichnen. Dies geschieht üblicherweise durch Angabe des Wortes „Anzeige“ über dem jeweiligen Beitrag.

c) Der Influencer wird die Werbung rechtskonform gestalten und sich an die Vorgaben des Advertisers halten. Der Influencer wird sich insbesondere innerhalb der Werbung jeder Bezugnahme auf Produkte oder Leistungen Dritter (insbesondere Wettbewerber des Advertisers) enthalten, sofern eine solche Bezugnahme nicht ausdrücklich Gegenstand des Auftrages ist.

d) Sofern der Advertiser oder ExoMatch aufgrund eines Werbebeitrages des Influencers von Dritten erfolgreich in Anspruch genommen wird, ist der Influencer dem Advertiser und/oder ExoMatch zum Schadenersatz verpflichtet, sofern der Schaden auf ein Verschulden des Influencers zurückzuführen ist.

Sofern der Influencer sonst durch schuldhafte Pflichtverletzung einen Schaden verursacht, der dem Advertiser entsteht, ist der Influencer auch insoweit zum Ersatz des Schadens unmittelbar dem Advertiser verantwortlich.

e) Der Influencer wird Werbebeiträge auf Verlangen von ExoMatch oder auf Verlangen des Advertisers unverzüglich sperren. Sofern das Sperrverlangen nicht auf einem Verstoß des Influencers gegen anwendbares Recht oder diese Bedingungen gestützt ist, behält der Influencer seinen Vergütungsanspruch in voller Höhe. Steht der Vergütungsanspruch der Höhe nach zum Zeitpunkt der Sperre nicht fest, erhält der Influencer eine Vergütung in der Höhe, in der sie aufgrund der üblichen Abrufzahlen der Angebote des Influencers zu erwarten gewesen wäre.

4. Abrechnung

a) Die Vergütung des Influencers wird jeweils im Angebot ausgelobt. Üblicherweise handelt es sich um eine Vergütung, die auf den tatsächlichen Abrufzahlen des jeweils vom Influencer abgesetzten Werbetextes basieren, bereinigt um solche Abfragen, die nicht durch natürliche Personen erfolgen, sondern durch automatisierte Rechnersysteme („Click“). Je nach Angebot kann eine weitere Reduzierung der Clickzahlen erfolgen, sofern die Kampagne sich nur an bestimmte Zielgruppen (z.B. Bewohner bestimmter Regionen) richtet und in dem Angebot mitgeteilt worden ist, welche Clicks entgeltpflichtig sind. Die bereinigten Clickzahlen sind die Grundlage der Berechnung. Die Vergütung unterliegt regelmäßig einer Kappungsgrenze, sodass für Clicks, die eine bestimmte Höchstzahl überschreiten, keine Vergütung gezahlt wird.

b) ExoMatch erstellt für jeden durch den Influencer erledigten Auftrag eine Gutschriftenrechnung. Die Gutschriftenrechnung enthält die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer. Der Influencer erhält die Möglichkeit, ExoMatch auf ggf. auf ihn persönlich zutreffende abweichende Umsatzsteuerregelungen hinzuweisen (z.B. Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG oder in Fällen mit ausländischem Leistungsort). ExoMatch ist berechtigt, Nachweise über die Angaben des Influencer zu seiner Umsatzsteuerpflicht anzufordern. Sofern der Influencer falsche Angaben zu seiner Umsatzsteuerpflicht macht, ist er ExoMatch zum Ersatz des daraus resultierenden Schadens verpflichtet. Der Influencer hat eine Prüfpflicht hinsichtlich der Berechnungsgrundlage der Rechnung.

c) Einwendungen gegen die Grundlage der Berechnung (s.o.) können nur innerhalb eines Monats ab Verfügungsstellung erhoben werden. Ausgenommen von dieser Ausschlussfrist sind Einwendungen im Falle von Fehlern, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.

d) ExoMatch ist berechtigt, Rechnungen ganz oder teilweise zu stornieren und/oder bereits ausgeschüttete Auszahlungen zurück zu verlangen, wenn sich herausstellt, dass der Influencer bei den Kampagnen Manipulationen vorgenommen hat, die zu künstlich erhöhten Clickzahlen geführt haben oder bei denen Netzwerke verwendet worden sind, die gegen die Vorschriften in Teil A, Ziff. 2 verstoßen.

e) Sofern der Influencer im Falle von Manipulationen nicht nachweist, dass nur ein abgrenzbarer Teil der Kampagne betroffen ist, ist ExoMatch grundsätzlich berechtigt, die volle Vergütung zu stornieren oder zurück zu verlangen.

f) Im Falle einer schwerwiegenden Manipulation bei mindestens einer Kampagne ist ExoMatch berechtigt, vom Influencer Nachweise zu verlangen, dass alle weiteren von dem Influencer betriebenen Kampagnen in einem Zeitraum, der sechs Monate, gerechnet ab dem Monatsersten desjenigen Monats, in dem der Influencer sich für die manipulierte Kampagne beworben hat, beginnt und bis zum Zeitpunkt der Entdeckung reicht, nicht in gleicher Weise manipuliert worden sind. Gelingt dem Influencer der Nachweis nicht, ist ExoMatch berechtigt, alle Vergütungen für den betroffenen Zeitraum zurück zu verlangen oder einzubehalten.

g) Bevor eine Abrechnung zugunsten des Influencers erfolgen kann, ist dieser verpflichtet, alle erforderlichen Angaben zu hinterlegen. Dazu gehören eine vollständige Anschrift und die Angabe einer Steuernummer oder USt-ID, sowie aller sonstiger Angaben, die nach den jeweils national oder international anwendbaren steuerrechtlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Influencer wird sich vor Anforderung einer Abrechnung jeweils vergewissern, dass seine relevanten Daten aktuell sind.

h) Guthaben des Influencers aus Vergütungen können von diesem nach Wunsch im System von ExoMatch abgerufen werden. ExoMatch nimmt Auszahlungen grundsätzlich unbar mit dem Bezahlsystem „PayPal“ vor. Auszahlungen erfolgen auf das PayPal-Account des Influencers, den dieser zuvor angegeben hat.